Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1735/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Herr Schröder nimmt ab 17:10 an der Sitzung des Hauptausschusses teil, damit ist der Hauptausschuss mit 6 Mitglieder beschlussfähig.
Nach umfassender Diskussion stellt Herr Hörig folgenden Antrag:
Zurückverweisen der Vorlage in den Bauausschuss sowie die anschließende Beratungsfolge.
Abstimmung zum Antrag:
Bauausschuss:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
Hauptausschuss:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Herr Schröder bittet um Beantwortung folgender Anfrage:
Wurde das noch durch Frau Beret geplante Gespräch zum Schützenplatz geführt?
Herr Villiers informiert, dass dieses Gespräch noch nicht geführt wurde.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
· Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
· Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird der Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
· Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
· Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.
· Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis Bauausschuss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Schröder legt dar, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird, da die entsprechenden Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen.
Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Die Mitglieder des Bauausschusses verlassen die Sitzung des Hauptausschusses.