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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1735/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Herr Schröder nimmt ab 17:10 an der Sitzung des Hauptausschusses teil, damit ist der Hauptausschuss mit 6 Mitglieder beschlussfähig

Herr Schröder nimmt ab 17:10 an der Sitzung des Hauptausschusses teil, damit ist der Hauptausschuss mit 6 Mitglieder beschlussfähig.

 

Nach umfassender Diskussion stellt Herr Hörig folgenden Antrag:

Zurückverweisen der Vorlage in den Bauausschuss sowie die anschließende Beratungsfolge.

 

Abstimmung zum Antrag:

Bauausschuss:

Ja-Stimmen:                            0

Nein-Stimmen:              5

Enthaltungen:                            0

 

Hauptausschuss:

Ja-Stimmen:                            0

Nein-Stimmen:              5

Enthaltungen:                            0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Herr Schröder bittet um Beantwortung folgender Anfrage:

Wurde das noch durch Frau Beret geplante Gespräch zum Schützenplatz geführt?

Herr Villiers informiert, dass dieses Gespräch noch nicht geführt wurde.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

·         Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

·         Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird der Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

·         Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

·         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.

 

·         Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

 

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    5

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    1

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

Herr Schröder legt dar, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird, da die entsprechenden Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

 

Die Mitglieder des Bauausschusses verlassen die Sitzung des Hauptausschusses.