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Auszug - Information zum Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz für den Zeitraum von 2010 - 2017  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0328/10 Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz für den Zeitraum von 2010 - 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Herr Dr

Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister und Frau Stückrath, FBL Fachbereich Zentrale Dienste machen einführende Darlegungen zur Erarbeitung und zum Inhalt des Personalentwicklungskonzeptes (PEK).

 

Im Ergebnis der ausführlichen Diskussion wurde der Verwaltung durch eine Mehrheit der Hauptausschussmitglieder eine fundierte, solide und gründliche Arbeit bescheinigt. Ein Personalentwicklungskonzept soll zu einer effektiven Verwaltungsstruktur bzw. –arbeit führen, diese Aspekte wurden im vorliegenden PEK herausgearbeitet.

 

Herr Schwarz, Fraktion FWZ, FFW -  bittet um Vorlage und Beratung des PEK auch im Stadtrat. Dazu sollte allen Stadträten das Personalentwicklungskonzept zur Information übergeben werden.

Herr Dr. Kunze legt dar, dass entsprechend Personalhoheit das PEK in Verantwortung des Oberbürgermeisters liegt und keiner Beschlussfassung im Stadtrat bedarf. Das PEK ist mittelbar Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, hier besteht die Schnittstelle für den Stadtrat und kann in diesem Rahmen auch im Stadtrat hinterfragt werden. Einer elektronischen Übergabe des PEK (per Mail) an alle Stadträte zur Information, wird zugestimmt.

Die Anregung von Frau Späte, die Beratung zum PEK in kleinen Arbeitsgruppen zu führen, wurde durch Herrn Dr. Kunze befürwortet und er hat dafür den Ältestenrat vorgeschlagen. Außerdem wird es einen jährlichen Erfahrungsbericht zur Umsetzung des PEK (in schriftlicher Form) und bei Bedarf Fortschreibung geben. Dieser wird den Stadträten zur Information vorgelegt.