Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.05.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0523/11 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Langenberg weist darauf hin, dass in Anlage 1 Seite 2, § 3 – 3. Anstrich: Elternzeit -gestrichen wird.
Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).
2. Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:
2.1. Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05
2.2. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07
2.3. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007 Nr.: IV/GEG/40/0039/07
2.4. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09
2.5. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007 V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09
3. Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:
3.1. Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in
Kraft.
3.2. Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in
Kraft.
3.3. Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in
Kraft.
3.4. Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |