Auszug - Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 AZ: 151401/J/590/2011 ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.05.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0562/11 Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 AZ: 151401/J/590/2011 ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird den Mitgliedern des Finanzausschusses Rederecht eingeräumt.
Herr Dr. Kunze macht entsprechende Ausführungen zur Vorlage. Es wird auf die Ergänzung zur Vorlage vom 06.05.2011 hingewiesen.
Die Kritik von Herrn Schröder an der Vorlage (mündliche Begründung) wird zur Kenntnis genommen.
Herr Dr. Kunze weist auf die Unterlagen vom 06.05.2011 hin, welche als Begründung zur Vorlage in die Vorlage übernommen werden.
Herr Otto erläutert die ausgereichten Unterlagen zur Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht.
Zusammenfassend wird nach umfangreicher Diskussion übereinstimmend festgestellt, dass in jedem Fall das Gespräch mit der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises bezüglich der Haushaltsverfügung zu führen ist. Das Ergebnis dieses Gesprächs muss die Rücknahme der Haushaltsverfügung vom 29.04.2011 beinhalten. Der Widerspruch ist nach Scheitern o.g. Gespräche fristgerecht einzureichen. Weiterhin ist vor dem Einreichen einer etwaigen gerichtlichen Klage in der Hauptsache ein Stadtratsbeschluss notwendig.
Der Beschlusstext wird entsprechend angepasst.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, gegen die Haushaltsverfügung des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 mit dem AZ: 151401/J/590/2011 Widerspruch und bei Bedarf ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Außerprotokollarisch erfolgt die Abstimmung der Mitglieder des Finanzausschusses:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2