Auszug - Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.10.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Weiterhin werden eingeladen: Därr Landschaftsarchitekten, Herr Dipl.Ing. M. Därr, Ernst-Grube-Str. 1, 06120 Halle zu Top 5 zu Top 5 | |||||||
V/STR/65/0630/11 Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2
(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |