Auszug - Fortschreibung Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz (Stand 10.10.2011)
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 02.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/75/0641/11 Fortschreibung Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz (Stand 10.10.2011) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Dr. Kunze erläuterte kurz die Absicht, den angepassten Wirtschaftsplan 2011 für den EB ABZ zu verabschieden und den Wirtschaftsplan (Stand 07.01.2011) damit aufzuheben.
Mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes (Stand 10.10.2011) durch die Kommunalaufsichtsbehörde würde die Klage gegen den Burgenlandkreis zurück genommen werden.
Der Verlustausgleich in Höhe von 989 T€ ist im Haushalt der Stadt Zeitz nicht enthalten. Dieser Verlustausgleich stellt eine unabweisbare Ausgabe im Haushalt der Stadt Zeitz dar. Es handelt sich dabei um Zahlungen, die als Verlustausgleich für 2005 bereits 2008 fällig gewesen wären. Die Zahlung ist zwingend im HH-Jahr 2011 anzuweisen.
Herr Schirmer informierte, dass mit dem derzeitigen Wirtschaftsplan und dem gefassten Beitrittsbeschluss keine neuen Maßnahmen möglich gewesen wären.
Mit der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes und bei einer Einigung mit der Kommunalaufsicht, wäre dann eventuell noch ein Beitrittsbeschluss im Dezember für den neuen Wirtschaftsplanbeschluss und die kommunalaufsichtliche Genehmigung erforderlich.
In die Fortschreibung des Wirtschaftsplanes wurden die zwei grundlegenden Veränderungen, Verlustausgleich und Schiebung der Maßnahme Weißenfelser Straße von 2012 in die Jahre 2013/2014 (Maßgabe des Landratsamtes im Rahmen der Kreisplanung) eingearbeitet.
Am 07.11.2011 findet diesbezüglich bei der Kommunalaufsicht (Teilnehmer: Frau Bergner, Herr Schirmer, Herr Höfer) mit den Schwerpunktthemen, Verlustausgleich, Herstellungsbeitrag II, Auswirkungen investiver Anteil auf die Jahre 2012 – 2016 eine weitere klarstellende Beratung statt.
Herr Schirmer sicherte den Ausschussmitgliedern zu, alle umgehend über das Ergebnis des Gespräches am 07.11.2011 bei der Kommunalaufsicht zu informieren.
Auf Anfrage des Herrn Kutschick, dass in der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes die neue Gebührenkalkulation ab 2012 noch nicht berücksichtigt wurde, informierte Frau Bergner, dass die entsprechende Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses eingebracht wird und dann die entsprechenden neuen Zahlen in den Wirtschaftsplan 2012 eingearbeitet werden.
Herr Schulze-Knechtel schlug hinsichtlich der Rücknahme der Klage gegen den Burgenlandkreis vor, den Punkt 4 des Beschlusses so zu ändern, dass die Rücknahme der Klage abhängig von der Genehmigung der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu machen ist.
Nach Diskussion der Ausschussmitglieder wurde sich darauf geeinigt, den Punkt 4 der vorliegenden Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
4. Mit der Genehmigung vorstehendem Wirtschaftsplanes 2011 durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises wird der Betriebsleiter ermächtigt, die Klage gegen den Burgenlandkreis wegen der Nichtgenehmigung des vormals beschlossenen Haushaltes 2011 (Stand 07.01.2011) zurückzunehmen.
Dr. Kunze stellte die vorliegende Beschlussvorlage mit dem geänderten Punkt 4 zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt nach Verhandlung mit der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises erneut den Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 10.10.2011 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.052.650 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.175.274 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 0 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | -122.624 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 4.633.440 EUR |
| in den Ausgaben auf | 4.633.440 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2011 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 1.762.208 EUR |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 2.000.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 5.297.360 EUR |
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4. | Mit der Genehmigung vorstehendem Wirtschaftsplanes 2011 durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises wird der Betriebsleiter ermächtigt, die Klage gegen den Burgenlandkreis wegen der Nichtgenehmigung des vormals beschlossenen Haushaltes 2011 (Stand 07.01.2011) zurückzunehmen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |