Auszug - Information zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014 in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Datum: | Do, 03.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0632/11 Information zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 bis 2014 in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch:
Nach Kommunalabgabengesetz muss alle drei Jahre die Kalkulation erneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da die Gebühr aus der letzten Kalkulation „gehalten“ werden konnte.
Herr Hedrich bittet die Verwaltung um nochmalige Prüfung, ob bei der Schilderaufstellung für die Straßenreinigung Kosten noch zusätzlich eingespart werden könnten. (z. B. Dauerbeschilderung)
Herr Immisch:
Die untere Verkehrsbehörde lehnt die Dauerbeschilderung ab, da dies nur in sehr wenigen Straßen möglich wäre (rein verkehrsrechtlich). Der Oberbürgermeister ergänzt, dass eine Dauerbeschilderung zudem eine wöchentliche Regelmäßigkeit voraussetzt und bei 14tägigem Kehrinterwall deshalb keinesfalls gehen würde.
Herr Immisch bietet auf Nachfrage von Herrn Hedrich an, die Stellungnahme der unteren Verkehrsbehörde wiederholt auszureichen und dem Protokoll beizufügen.