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Auszug - Bericht Herr Schirmer zur Berechtigung Erhebung Herstellungsbeitrages (II Altanschlüsse)  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Do, 03.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Schirmer:

Herr Schirmer:

Zu Punkt 2 aus dem TOP 13

Aufgrund der „Finanznöte“ hat man nach Möglichkeiten gesucht. So wurde in der Vergangenheit bei der Rekonstruktion von Kanälen, Kläranlagen usw. auf Kredite zurückgegriffen. Diese wurden in der Abschreibungsdauer über den Bürger refinanziert.

Das bedeutet: die Kommune geht in Vorleistung und der Bürger refinanziert über die Gebühr.

Beim Herstellungsbeitrag II / Erneuerungsbeitrag wäre das eine Abkehr. Das heißt, nicht mehr die Kommune geht in Vorleistung, sondern der Beitrag ist Liquidität, welche von den Bürgern gezahlt wird, diese Summe wird am Kredit gespart.

In der Stadt Zeitz ist eine Abwasserversorgung vorhanden, die ca. 100 Jahre alt ist. Rekonstruktionen, Sanierungen usw. wurden über Kredite durch den Eigenbetrieb getragen und hat z. B. die Kanäle und Sammler je nach Abschreibungsdauer abgeschrieben. Diese Abschreibung wurde in eine Gebühr umgewandelt. Der Eigenbetrieb ist damit in Vorleistung gegangen und hat die Kredite zu bedienen. Der Bürger bezahlt im Nachhinein über die Gebühr die Refinanzierung. Was jetzt angestrebt wird, ist das Gegenteil.

Der größte Teil der Wohnungen in der Stadt Zeitz werden durch Gesellschaften vermietet.

Gebühren sind durch den Nutzer zu tragen. Die Beiträge sind nicht durch die Nutzer zu tragen, sondern durch die Eigentümer. Diese Eigentümer müssten den Herstellungsbeitrag II / Erneuerungsbeitrag aus der Grundmiete bezahlen. Die ortsüblichen Mieten übersteigen selten einen Betrag von 5,00 Euro / m². Den Mehrbetrag müssten die Eigentümer über

Kredite finanzieren und würden diese von den Mietern nicht refinanziert bekommen.

Diese Erläuterungen werden in den Vorbericht im Stadtrat am 17.12.2011 eingebracht.

 

 

Zu Punkt 3 aus dem TOP 13

Zukünftig wird nach Wertigkeit verfahren. Das heißt, für Systeme, die rein rekonstruiert werden, gibt es keine Zuschüsse. Bei der Umwandlung in ein höherwertiges System werden Zuschüsse der Stadt gezahlt.

 

Oberbürgermeister:

Die durch Herrn Schirmer aufgezeigten Details wurden im letzten Betriebsausschuss beraten. Es wird erhebliche Veränderungen geben. Zum Beispiel wird seit Jahren der investive Regenanteil der Stadt in die Gebührenrechnung mit aufgenommen. Allerdings mit dem großen Problem, dass aufgrund einer sehr langen und unhaltbaren Abschreibungsfrist der Betrag der Abschreibung nicht ausreicht, um die Tilgung zu leisten.

Hier gibt es noch erheblichen Beratungsbedarf.

 

Zusammenfassend ist zum Herstellungsbeitrag II / Erneuerungsbeitrag zu sagen:

Für zurückliegende Zeiträume mit Investitionen ist die Erhebung des Herstellungsbeitrages II ausgeschlossen, weil er bereits über viele Jahre Bestandteil von Gebührenkalkulationen gewesen ist.

Option: Bei jeder zukünftigen Investition, die eine Anrechenbarkeit für einen Herstellungsbeitrag II haben könnte, werden der Betriebsausschuss und der Stadtrat zu einer Entscheidung aufgefordert, diesen Beitrag geltend zu machen oder nicht. Dabei unterscheidet man – Was ist tatsächlich neu und was ist eine Erneuerung eines funktionierenden Kanalsystems.