Auszug - Ausführungen Herr Schirmer - Wie ist die weitere Verfahrensweise zum Top 21 der Sitzung des Stadtrates vom 13.10.2011 (Nachkalkulation der Abwassergebühren, Probeabstimmung)
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 15 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Do, 03.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Oberbürgermeister:
Das Verfahren wurde besprochen und die Probeabstimmung durchgeführt, um zu wissen, ob der Stadtrat der Harmonisierung der Zeiträume beitreten könnte. Dabei spielte eine besondere Rolle, dass im ersten Halbjahr 2012 für das Gebiet des ehemaligen Abwasserzweckverbandes „Maibach-Nödlitztal“ weitere Verluste prognostiziert sind, die sich nur mit einer Nachkalkulation legalisieren lassen. Am 22.12.2011 wird die Abwassergebührensatzung in den Stadtrat eingebracht und dort wird die Frage der Harmonisierung formal noch einmal abgestimmt.
Herr Schröder:
Die Verfahrensweise zur Probeabstimmung ist seitens der Gemeindeordnung nicht bekannt.
Oberbürgermeister:
Der Bauausschuss ist kein beschließender Ausschuss. In der Beratungsfolge der Vorlage fehlte ein beschließender Ausschuss. Es gab in der Stadtratssitzung einen Antrag von Herrn Gentsch nach dessen Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde, ob dieser Beschluss öffentlich oder nichtöffentlich behandelt wird. Da die Vorlage aus dem nichtöffentlichen Teil nicht in den öffentlichen Teil verlegt werden konnte, wurde diese zu einem Tendenzbeschluss ohne Rechtswirkung, also nur meinungsbildend umfunktioniert.