Auszug - Ausführungen zur Anfrage - Ist es zutreffend, das die KAB die Zustimmung erteilt hat, zu Investitionsmaßnahmen des EB Abwasserbeseitigung? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das und in welcher Höhe?
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 17 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Do, 03.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Schirmer:
Mit der Kommunalaufsichtsbehörde wurde dahingehend verhandelt, dass der Eigenbetrieb Maßnahmen durchführen darf, die, wenn sie bis zum Jahresende nicht erledigt wurden, der Stadt und dem Eigenbetrieb zu einem Schaden gereichen bzw. zu einer Gefahr werden. Aufgrund dessen wandten sich Herr Schirmer und der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 26.09.2011 an die Kommunalaufsichtsbehörde und haben die Dringlichkeit kund getan, bestimmte Maßnahmen durchführen zu können. Seitens der Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 10.10.2011 positiv entschieden, mit insgesamt 5 Maßnahmen zu beginnen.
- Kanalsanierung im Mischwasserkanal Wendische Straße 2. BA
- Kanalsanierung Donaliesstraße
- Kanal Tröglitzer Straße 1. BA Fockendorfer Grund / Freiligrathstraße
- Sofortmaßnahme im Klärwerk