Auszug - Ausführungen zur Anfrage - Ist gesichert, dass während der vorläufigen Haushaltsführung die Stadt Zeitz nur Verträge gemäß § 161 GO LSA und Gemeindehaushaltsverordnung vom 22.12.2010 abschließt?
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 10 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Do, 03.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Oberbürgermeister:
Zuerst einmal informiert der Oberbürgermeister, dass zu der vorliegenden Tagesordnung hinsichtlich der Gestaltung der Beantwortung der Anfragen sein Einverständnis nicht erteilt wurde. Seinerseits wurden die Anfragen zusammengefasst, da Anfragen allgemein keine Tagesordnungspunkte darstellen. Aufgrund eines Versehens im Hause, wurde dies nicht so erfasst.
Zum Tagesordnungspunkt 10 gibt der Oberbürgermeister zu Protokoll, dass nach Kenntnis des Oberbürgermeisters nur Ausgaben im Haushalt 2011 getätigt werden, die den Bestimmungen des § 161 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt entsprechen.
Frau Späte verweist auf die eingangs durch den Oberbürgermeister getätigte Aussage zu den Grenzwerten. Sie ist der Meinung, diese Grenzwerte ganz klar aufzuzeigen.