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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013, Stand 06.10.2011  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0634/11 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013, Stand 06.10.2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Herr Buzalski informiert über seinen Antrag im Bauausschuss am 26

Herr Buzalski informiert über seinen Antrag im Bauausschuss am 26.10.11:

  • Der Abriss der Gebäude Brühl 5, 6, 7 sollte im Jahr 2012 (nicht wie im Plan 2013) erfolgen – sofern Mittel bereits im Jahr 2012 zur Verfügung stehen.

 

Der Antrag wird als textliche Ergänzung/bzw. Fußnote (Abbruch Brühl 5, 6 und 7) im ASO-Maßnahme-Kosten-Plan aufgenommen. (Die Tabellen sind Bestandteil der Beschlussfassung.)

Unter der Tabelle wird folgender Text eingefügt:

(Fußnote) - Soweit Mittel im Jahr 2012 freiwerden, werden diese Maßnahmen durchgeführt.

(s.Anlage)

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 .

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, bis zur Höhe der geplanten Mittel im  Finanzplan freigegeben.

 

Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 06.10.2011, ist der Hauptausschuss zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0