Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013, Stand 06.10.2011
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/63/0634/11 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013, Stand 06.10.2011 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Herr Buzalski informiert über seinen Antrag im Bauausschuss am 26.10.11:
- Der Abriss der Gebäude Brühl 5, 6, 7 sollte im Jahr 2012 (nicht wie im Plan 2013) erfolgen – sofern Mittel bereits im Jahr 2012 zur Verfügung stehen.
Der Antrag wird als textliche Ergänzung/bzw. Fußnote (Abbruch Brühl 5, 6 und 7) im ASO-Maßnahme-Kosten-Plan aufgenommen. (Die Tabellen sind Bestandteil der Beschlussfassung.)
Unter der Tabelle wird folgender Text eingefügt:
(Fußnote) - Soweit Mittel im Jahr 2012 freiwerden, werden diese Maßnahmen durchgeführt.
(s.Anlage)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2007 bis 2011 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 .
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, bis zur Höhe der geplanten Mittel im Finanzplan freigegeben.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 06.10.2011, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |