Inhalt

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Lückenschließung Hainichener Dorfstraße" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

24. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/65/0648/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0648/11 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Lückenschließung Hainichener Dorfstraße" in Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0548/2212/11:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 153, 219 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 154 (Gehweg) in der Gemarkung Zeitz in der Flur 25 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraßeaufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Heimtextilien - Fachmarktes in der Nachbarschaft von Kaufland, Mc Donalds, der Tankstelle und des Möbelfachmarktes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0