Auszug - Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 28.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0662/11 Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Ebenso wie im Tagesordnungspunkt 10 vertreten die Ausschussmitglieder die Meinung, dass die Schließung von Kindereinrichtungen keine Maßnahme zur Haushalts- konsolidierung sein sollte.
Frau Eschner stellt folgenden Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt zeitz für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 mit einer Prognose bis 2020 zu erstellen.
Grundlagen sollen die demografische Entwicklung, das Stadtentwicklungskonzept sowie die voraussichtliche Novellierung des Kifög mit der erwarteten Rückkehr zum Ganztagsbetreuungsanspruch jedes Kindes sein.
Die Konzeption wird nach der üblichen Beratungsfolge im Stadtrat beschlossen.
Begründung:
Die derzeit gültige Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten in Zeitz (V/STR/40/0219/10) gilt bis zum 31.07.2012. Darin ist ausgewiesen, dass bis 2020 zwar freie Kapazitäten in einzelnen Einrichtungen entstehen, aber noch keine Einrichtungen geschlossen werden müssen.
In der Wahl der Kindertagesstätte haben die Aspekte Wohnortnähe oder Arbeitsortnähe, Kita-Konzept und Dauerhaftigkeit der Einrichtung für die Eltern der betreuten Kinder besonderes Gewicht. Die Gültigkeit der Bedarfs- und Entwicklungsplanung ist von großer Bedeutung, weil es um Verlässlichkeit geht.
Gegenwärtig ist leider zu konstatieren, dass im Zusammenhang mit Haushaltsplanung und Haushaltskonsolidierung ein Handlungskonzept für die Kitas erstellt wird, welches nicht auf der gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplanung fußt.
Es wird die Schließung von Einrichtungen vorgeschlagen, die im Schnellverfahren beschlossen werden sollen.
Alle Stadträtinnen und Stadträte müssen die Gelegenheit erhalten, sich dezidiert mit den Folgen ihrer Entscheidung auseinander zu setzen. Dazu gehört eine mittelfristige Entwicklungskonzeption.
Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion werden u. a. die folgenden Themen angesprochen:
- In der Beschlussvorlage werden nur städtische Einrichtungen zur Schließung vorgeschlagen; was ist mit den Kitas in freier Trägerschaft?
- Die Darstellung der Vor- und Nachteile Kita Kleine Strolche und Kita Wasserflöhe ist unbefriedigend.
- Des Weiteren fehlen Aussagen zur Betreuungsfläche pro Kind; wie ist diese definiert?
Frau Besser erklärt, dass Grundlage der Bemessung die Fläche der Gruppen- und Kreativräume ist. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Burgenlandkreis.
Frau Langenberg weist auf den ausgereichten Bescheid der Kommunalaufsicht hin.
Nicht alle Einrichtungen können langfristig im Bestand gesichert werden.
Abschließend informiert sie zur Neuauflage des STARK III-Programmes. Die dort vorgesehenen Mittel sollen zur Sanierung von Kitas und Schulen mit 80 %iger Förderung und 20 % Eigenanteil verwendet werden. Die Verteilung erfolgt aber nicht nach dem „Gießkannenprinzip“, sondern nur auf der Basis eines Handlungskonzeptes, in dem der mittelfristige Bestand der Einrichtungen nachgewiesen wird.
Herr Sachse lässt zunächst über den Antrag von Frau Eschner abstimmen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt zeitz für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 mit einer Prognose bis 2020 zu erstellen.
Grundlagen sollen die demografische Entwicklung, das Stadtentwicklungskonzept sowie die voraussichtliche Novellierung des Kifög mit der erwarteten Rückkehr zum Ganztagsbetreuungsanspruch jedes Kindes sein.
Die Konzeption wird nach der üblichen Beratungsfolge im Stadtrat beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2011 das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz:
1 a. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche“,
Geschwister-Scholl-Str. 8c in Zeitz zum 31.07.2012 und Verkauf des Grundstücks
O D E R
1 b. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Wasserflöhe“, Zeppelinstraße 4
In Zeitz zum 31.07.2012 unter Fortführung des Kneipp-Konzeptes in einer städtischen Kindertageseinrichtung und Verkauf des Grundstücks,
2. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung “Kleine Entdecker” in der Ortschaft Geußnitz zum 31.12.2013,
3. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Kleine Wald-Spatzen“ in der Ortschaft Luckenau zum 30.06.2014 und
4. Schließung der Städtischen Kindertageseinrichtung „Montessori-Kinderhaus“, Martin-Planer-Str. 37 in Zeitz zum 31.07.2015 unter Fortführung des Montessori-Konzeptes in einer Städtischen Kindertageseinrichtung und soweit in den verbleibenden Städtischen Kindertageseinrichtungen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bedarfsgerecht erfüllt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |