Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 10
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:50
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
V/STR/20/0664/11 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Die Haushaltsplanung wurde jedem Ortschaftsrat auf CD ausgereicht

Die Haushaltsplanung wurde jedem Ortschaftsrat auf CD ausgereicht.

Die Ortsbürgermeisterin:

- begründet nochmals die Vorlage und übergibt das Wort an Frau Becker, Mitarbeiterin SG

  Haushaltswesen.

Frau Becker:

- erläutert nochmals die Historie zum Haushalt 2011. Als endgültiger Termin wurde durch die

  Kommunalaufsicht nunmehr der 31.12.2011 vorgegeben. Auf Grund diverser

  Mehreinnahmen und fehlenden Ausgaben (nicht bestätigter Haushalt für das Jahr 2011) sei

  der Haushalt für das Jahr 2011 ausgeglichen, das lässt sich jedoch in den Folgejahren nicht

  fortsetzen.

Frau Ortschaftsrätin Mengel:

- bitte um Korrektur des Datums auf dem Beschlusstext unter 2. auf den 16.12.2010.

Die Ortschaftsräte diskutieren die vorliegenden Zahlen.

Herr Ortschaftsrat Sauppe:

- möchte wissen, woher die Abwasser-Strafabgabe aus dem Jahr 2004 in Höhe von 75 T

  Euro resultiert.

Die Ortsbürgermeisterin:

- erläutert die STRAF-Abgabe für die ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal aus

  dem Jahr 2004. Sie stellt klar, dass es dabei um Rückzahlungen an das Land Sachsen –

  Anhalt aus nicht ausgeführten Maßnahmen der Pflichtaufgabe Abwasser handelt. Sie wird

  den Oberbürgermeister bitten, hier sauber zu formulieren, um Irritationen zu vermeiden.

Frau Becker:

- führt dazu aus, dass die Summe bereits bezahlt wurde.

Nach Kenntnisstand der Ortsbürgermeisterin wäre die strittige Rückzahlung im Klageweg entschieden, so dass eine Rückerstattung dieser Summe zu erwarten wäre.

Beschluss:

1.      Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen.

2.      Der Stadtrat nimmt seinen Beschluss vom 16.12.2011 Nr.V/STR/20/0418/10 zum Haushalt 2011 zurück.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /