Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.12.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:05 - 22:50 | |||||||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | |||||||
Ort: | Kayna | |||||||
V/STR/20/0664/11 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Die Haushaltsplanung wurde jedem Ortschaftsrat auf CD ausgereicht.
Die Ortsbürgermeisterin:
- begründet nochmals die Vorlage und übergibt das Wort an Frau Becker, Mitarbeiterin SG
Haushaltswesen.
Frau Becker:
- erläutert nochmals die Historie zum Haushalt 2011. Als endgültiger Termin wurde durch die
Kommunalaufsicht nunmehr der 31.12.2011 vorgegeben. Auf Grund diverser
Mehreinnahmen und fehlenden Ausgaben (nicht bestätigter Haushalt für das Jahr 2011) sei
der Haushalt für das Jahr 2011 ausgeglichen, das lässt sich jedoch in den Folgejahren nicht
fortsetzen.
Frau Ortschaftsrätin Mengel:
- bitte um Korrektur des Datums auf dem Beschlusstext unter 2. auf den 16.12.2010.
Die Ortschaftsräte diskutieren die vorliegenden Zahlen.
Herr Ortschaftsrat Sauppe:
- möchte wissen, woher die Abwasser-Strafabgabe aus dem Jahr 2004 in Höhe von 75 T
Euro resultiert.
Die Ortsbürgermeisterin:
- erläutert die STRAF-Abgabe für die ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal aus
dem Jahr 2004. Sie stellt klar, dass es dabei um Rückzahlungen an das Land Sachsen –
Anhalt aus nicht ausgeführten Maßnahmen der Pflichtaufgabe Abwasser handelt. Sie wird
den Oberbürgermeister bitten, hier sauber zu formulieren, um Irritationen zu vermeiden.
Frau Becker:
- führt dazu aus, dass die Summe bereits bezahlt wurde.
Nach Kenntnisstand der Ortsbürgermeisterin wäre die strittige Rückzahlung im Klageweg entschieden, so dass eine Rückerstattung dieser Summe zu erwarten wäre.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen.
2. Der Stadtrat nimmt seinen Beschluss vom 16.12.2011 Nr.V/STR/20/0418/10 zum Haushalt 2011 zurück.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |