Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Lückenschließung Hainichener Dorfstraße" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 30.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Weiterhin wrden eingeladen: IBL Ingenieurbüro Prof. Dr. Linke & Partner Gutenbergstr. 17, 06667 Weißenfels zu TOP 5 | |||||||
V/STR/65/0648/11 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Lückenschließung Hainichener Dorfstraße" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Buzalski begrüßte zu diesem Top den Investor des Vorhabens Herrn Zitzewitz.
Herr Schenk beantragte Rederecht für Herrn Zitzewitz.
Darüber wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Nach einigen kurzen Rückfragen wurde dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 153, 219 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 154 (Gehweg) in der Gemarkung Zeitz in der Flur 25 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Heimtextilien - Fachmarktes in der Nachbarschaft von Kaufland, Mc Donalds, der Tankstelle und des Möbelfachmarktes.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |