Auszug - 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 12.12.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/75/0679/11 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Nach einer kurzen Erläuterung durch Herrn Schirmer erläuterte Frau Gardosch anhand der Präsentation, die den Mitgliedern des Ausschusses gleichzeitig ausgereicht wurde ausführlich die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz 2009 bis 2011 und die Vorkalkulation 2012 bis 2014.
Dr. Kunze führte aus, dass entsprechend des Tendenzbeschlusses des Stadtrates vom 13.10.2011 zum TOP „Neukalkulation Abwassergebühren Stadt Zeitz 2012 – 2014, Behandlung Abrechnungsgebiet Gemarkung Nonnewitz, Theißen und Luckenau“ – Abbruch Kalkulationszeitraum für das Abrechnungsgebiet der Gemarkung Nonnewitz, Theißen und Luckenau zum 31.12.2011 und den Übergang in das Abrechnungsgebiet Gemarkung Zeitz und Zangenberg zum 01.01.2012, dieser Beschlusstext mit in die Beschlussvorlage aufgenommen werden muss.
Herr Exler wies darauf hin, dass die Angaben im § 5 (3) zu den Gebührensätzen für Abwasser aus abflusslosen Gruben und für Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen andere Angaben, als in der ausgereichten Präsentation ausweisen.
Die Prüfung durch Herrn Schirmer und Frau Gardosch ergab, dass die Gebührensätze im § 5 (3) richtig heißen müssen:
„für Abwasser aus abflusslosen Gruben 30,15 EUR/m³
für Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen 38,47 EUR/m³“
Nach einer umfangreichen Diskussion, bei der auch die Alternative aus der Begründung der Vorlage hinsichtlich der Gebührenteilung in eine Grund- und in eine Benutzungsgebühr ausführlich erörtert wurde, wurde die Beschlussvorlage mit dem nachfolgendem geändertem Beschlusstext zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
I. den vorzeitigen Abbruch des Kalkulationszeitraumes für das Abrechnungsgebiet der Gemarkungen Nonnewitz, Theißen und Luckenau zum 31.12.2011 und den Übergang in das Abrechnungsgebiet Gemarkung Zeitz und Zangenberg zum 01.01.2012.
und
II. die nachstehende 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997.
13. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz
(Entwässerungsgebührensatzung)
vom 19.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 22.12.2011 folgende 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung) vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 5
Gebührensätze
(1) Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,02 EUR/m³.
(2) Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 0,97 EUR/m² pro Jahr.
(3) Für die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Transport und die Aufbereitung des Abwassers sowie des Fäkalschlammes werden folgende Gebührensätze festgesetzt:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben 30,15 EUR/m³
für Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen 38,47 EUR/m³
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 13. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Zeitz, den ............
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |