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Auszug - Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

30. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:/65/0773/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0773/12 Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0773/2709/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt

    Zeitz „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“.

 

2. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil dieses

    Beschlusses ist.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan

    Nr. 32 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0