Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 21.11.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0853/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Zwischen den Stadtwerken Zeitz und der Stadt Zeitz soll ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden, dieser ist in Arbeit.
Herr Buzalski bat darum, dass bei Bekanntwerden der Kosten diese dem Bauausschuss zur Information gegeben werden sollen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
* Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.
* Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der
Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-
buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
* Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
* Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004
BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz
Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
* Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
* Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
* Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |