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Vorlage - V/STR/65/0853/12  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.12.2012 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0853/12)
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage Abwägung
Anlage 2.1 Abwägung TÖB
Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden
Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3.1 Satzung-Oktober_10.10.12
Anlage 3.2 Übersichtsplan
Anlage 3.3 Verfahrensvermerke
Anlage 4 Begründung

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss

V/STR/65/0769/1907/12

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit Beschluss Nr. V/STR/65/0769/1907/12 wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Aufstellungsbeschlus für die Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße gefasst.

 

Mit dieser Ergänzungssatzung soll gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB der Bereich der ehemaligen Gärtnereien in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufgenommen werden.

 

Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung wurde in der Zeit 06.08.201207.09.2012 entsprechend des § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 30.07.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.09.2012 aufgefordert.

 

Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die nunmehr vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.

 

Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch Satzungen nach § 34 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Umweltprüfung ausgenommen.

 

Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Mitteilung des Abwägungsergebnisses und die öffentliche Bekanntmachung der Satzung.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage Abwägung (35 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1 Abwägung TÖB (81 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden (38 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung (49 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3.1 Satzung-Oktober_10.10.12 (76 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3.2 Übersichtsplan (604 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 3.3 Verfahrensvermerke (30 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4 Begründung (73 KB)