Vorlage - V/STR/65/0853/12
|
Der Stadtrat beschließt:
* Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.
* Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der
Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-
buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
* Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
* Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004
BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz
Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
* Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
* Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
* Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB
|
bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0769/1907/12
|
aufzuhebende Beschlüsse: | -
|
Begründung:
Mit Beschluss Nr. V/STR/65/0769/1907/12 wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Aufstellungsbeschlus für die Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße gefasst.
Mit dieser Ergänzungssatzung soll gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB der Bereich der ehemaligen Gärtnereien in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufgenommen werden.
Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung wurde in der Zeit 06.08.2012 – 07.09.2012 entsprechend des § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 30.07.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.09.2012 aufgefordert.
Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die nunmehr vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.
Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch Satzungen nach § 34 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Umweltprüfung ausgenommen.
Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Mitteilung des Abwägungsergebnisses und die öffentliche Bekanntmachung der Satzung.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 zur Vorlage Abwägung (35 KB) | |||
2 | Anlage 2.1 Abwägung TÖB (81 KB) | |||
3 | Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden (38 KB) | |||
4 | Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung (49 KB) | |||
5 | Anlage 3.1 Satzung-Oktober_10.10.12 (76 KB) | |||
6 | Anlage 3.2 Übersichtsplan (604 KB) | |||
7 | Anlage 3.3 Verfahrensvermerke (30 KB) | |||
8 | Anlage 4 Begründung (73 KB) |