Auszug - Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 21.11.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/0869/12 Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Schröder machte Ausführungen zur Vorlage.
Dem hier betrachteten Teil – in der Vorlage Teilgebiet 1 genannt – werden noch weitere Teilgebiete folgen.
Herr Otto bedankte sich für die Eröffnung dieses generellen Themas.
Über einzelne Grundstücke kann jedoch im öffentlichen Teil nicht geredet werden.
Diese Themen berühren im Bereich Bauordnung und Ordnung den sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Eine Beauftragung kann dort aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden.
Auf einem zu diesem Top ausgereichten Blatt ist eine Zusammenstellung über Auswirkungen möglicher Einschreitungen aufgeführt, Herr Otto erläuterte diese.
Bei Gefährdungen kann die Ordnungsbehörde tätig werden, jedoch nicht was die allgemein verstandene „Ordnung und Sauberkeit“ betrifft.
In der intensiven Diskussion wurde sich einstimmig zum Grundtenor der Vorlage bekannt.
Es wurden verschiedene Vorschläge eingebracht.
Nach weiterer längerer Diskussion beantragte Frau Rieseberg Abbruch der Debatte nach Geschäftsordnung.
Dem wurde stattgegeben und sich auf folgende Beschlusstextänderung geeinigt:
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr. 1 Bereich Rahnestraße linksseitig (bergauf) und nachfolgende vierteljährlich im Bauausschuss zu berichten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr. 1 Bereich Rahnestraße linksseitig (bergauf) und nachfolgende vierteljährlich im Bauausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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