Vorlage - V/STR/STR/0869/12
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr. 1 Bereich Rahnestraße linksseitig (bergauf)“ termingebunden umzusetzen.
Gesetzliche Grundlage: | Baugesetzbuch §§ 170 bis 179 Bauordnung LSA § 19 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2012 |
bereits gefasste Beschlüsse: | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des B-Planes Nr. 60 vom 07.07.2011 |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Das Erscheinungsbild der Stadt Zeitz stellt sich nach 23 Jahren deutscher Einheit in einigen Bereichen erschreckend negativ dar. Dieser Zustand muss beendet werden, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.
Laut Anlage zur Beschlussvorlage soll der Bereich Rahnestraße / Nicolaiplatz linksseitig mit den Hausnummern 3 bis 16 Teilgebiet 1 intensiv bearbeitet werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, regelmäßig dem Stadtrat Bericht zu erstatten.
Anlagen:
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Nr. | Name | |||
1 | DOC221012-22102012131851 (38 KB) |