Auszug - Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 04.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0872/12 Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann:
Die Beschlussvorlage betrifft die Gestaltung des ersten doppischen Haushalts und auch der nachfolgenden Haushalte.
Derzeit befindet sich die Stadt Zeitz in der ersten Planstufe zum Haushaltsplan 2013. Es sind auch Investitionen zu planen. In welcher Form diese Investitionen im Haushalt dargestellt werden, dazu dient die Entscheidung, die heute getroffen werden soll.
Die Gestaltung des Haushaltsplanes richtet sich nach den Vorgaben des Landes. Es gibt entsprechende Haushaltsmuster, die verbindlich sind. Investitionen sind im Finanzplan zu planen und zwar im Teilfinanzplan (Muster 6). In dieser Übersicht werden die Ein- und Auszahlungen dargestellt. In Ergänzung dieses Teilfinanzplanes gibt es eine weitere Übersicht (Anlage B zu Muster 6). Nach diesem Haushaltsmuster sind dort Investitionen nach Einzelmaßnahmen darzustellen pro Produkt. Die verbindlichen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung zur Doppik lassen aber zu, dass der Gemeinderat eine Wertgrenze festlegt, ab welcher Höhe Investitionen als Einzelmaßnahme im Haushalt künftig dargestellt werden.
Der Vorschlag der Verwaltung beläuft sich auf 10.000 Euro für Investitionsmaßnahmen.
Geringfügigere Maßnahmen werden zu einer Investitionsmaßnahme zusammengefügt mit dem Vermerk „unter der Wertgrenze“.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO i. V. m. Anlage 6 B VV Muster zur GO und GemHVO, in der derzeitig gültigen Fassung, wie folgt
Einzelausweisung der Maßnahmen erfolgt ab einem Investitionswert in Höhe von 10.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |