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Auszug - Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0872/12 Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau Schürmann:

Frau Schürmann:

Die Beschlussvorlage betrifft die Gestaltung des ersten doppischen Haushalts und auch der nachfolgenden Haushalte.

Derzeit befindet sich die Stadt Zeitz in der ersten Planstufe zum Haushaltsplan 2013. Es sind auch Investitionen zu planen. In welcher Form diese Investitionen im Haushalt dargestellt werden, dazu dient die Entscheidung, die heute getroffen werden soll.

Die Gestaltung des Haushaltsplanes richtet sich nach den Vorgaben des Landes. Es gibt entsprechende Haushaltsmuster, die verbindlich sind. Investitionen sind im Finanzplan zu planen und zwar im Teilfinanzplan (Muster 6). In dieser Übersicht werden die Ein- und Auszahlungen dargestellt. In Ergänzung dieses Teilfinanzplanes gibt es eine weitere Übersicht (Anlage B zu Muster 6). Nach diesem Haushaltsmuster sind dort Investitionen nach Einzelmaßnahmen darzustellen pro Produkt. Die verbindlichen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung zur Doppik lassen aber zu, dass der Gemeinderat eine Wertgrenze festlegt, ab welcher Höhe Investitionen als Einzelmaßnahme im Haushalt künftig dargestellt werden.

Der Vorschlag der Verwaltung beläuft sich auf 10.000 Euro für Investitionsmaßnahmen.

Geringfügigere Maßnahmen werden zu einer Investitionsmaßnahme zusammengefügt mit dem Vermerk „unter der Wertgrenze“.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO i. V. m. Anlage 6 B VV Muster zur GO und GemHVO, in der derzeitig gültigen Fassung, wie folgt

 

Einzelausweisung der Maßnahmen erfolgt ab einem Investitionswert in Höhe von 10.000,00 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0