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Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/40/1026/13 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Besser:

Frau Besser:

  • aufgrund der gesetz. Änderung des Kinderförderungsgesetzes muss unsere Satzung angepasst werden
  • erstmals gibt es 2 Satzungen - Benutzung der Kitas und die Regelung der Kostenbeiträge für Kitas 
  • neu -  Stadt erhebt auch die Beiträge für die Einrichtungen in freier Trägerschaft, sowie die Beiträge für Kinder in Kitas außerhalb des Stadtgebietes
  • Benutzungssatzung ist nicht wesentl. verändert

Hr. Ham:

  • Welcher Beitrag wird erhoben, wenn ein Kind wohnhaft in Zeitz in eine Kita außerhalb des Stadtgebietes geht?

Fr. Besser:

  • der Beitrag, der für Zeitz gültig ist
  • es folgten weitere Ausführungen zu den beiden Satzungen

 

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung …..einschließlich der Einarbeitung der zusätzlich ausgereichten Änderungen zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0