Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.09.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1026/13 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser:
- aufgrund der gesetz. Änderung des Kinderförderungsgesetzes muss unsere Satzung angepasst werden
- erstmals gibt es 2 Satzungen - Benutzung der Kitas und die Regelung der Kostenbeiträge für Kitas
- neu - Stadt erhebt auch die Beiträge für die Einrichtungen in freier Trägerschaft, sowie die Beiträge für Kinder in Kitas außerhalb des Stadtgebietes
- Benutzungssatzung ist nicht wesentl. verändert
Hr. Ham:
- Welcher Beitrag wird erhoben, wenn ein Kind wohnhaft in Zeitz in eine Kita außerhalb des Stadtgebietes geht?
Fr. Besser:
- der Beitrag, der für Zeitz gültig ist
- es folgten weitere Ausführungen zu den beiden Satzungen
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung …..einschließlich der Einarbeitung der zusätzlich ausgereichten Änderungen zu beschließen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |