Auszug - Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 12.09.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1027/13 Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Fr. Besser:
- zum Top wurde auch hier ein Ergänzungsblatt ausgereicht
- es folgten weitere Ausführungen zum Satzungsentwurf
Hr. Ronneberger
- im GÄV sind die Beiträge bis 2014 festgeschrieben
Fr. Besser:
- verlas die Entscheidung der KAB wegen Gebührenerhöhung
Ham:
- es besteht sicherlich die Pflicht zur Erhöhung, das heißt aber nicht, dass die Elternbeiträge erhoben werden müssen
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung …..einschließlich der Einarbeitung der zusätzlich ausgereichten Änderungen zu beschließen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Damit ist die Vorlage abgelehnt.