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Auszug - Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/40/1027/13 Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Fr

Fr. Besser:

  • zum Top wurde auch hier ein Ergänzungsblatt ausgereicht
  • es folgten weitere Ausführungen zum Satzungsentwurf

Hr. Ronneberger

  • im GÄV sind die Beiträge bis 2014 festgeschrieben

Fr. Besser:

  • verlas die Entscheidung der KAB wegen Gebührenerhöhung

Ham:

  • es besteht sicherlich die Pflicht zur Erhöhung, das heißt aber nicht, dass die Elternbeiträge erhoben werden müssen

 

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung …..einschließlich der Einarbeitung der zusätzlich ausgereichten Änderungen zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  4

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.