Auszug - Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 12.09.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1021/13 Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Meinecke:
- Planungsgebiet hat sich aufgrund der Eingemeindung geändert, daher muss Flächennutzungsplan geändert werden
Digge:
- Radeland bleibt drin
- Schulgelände – Wohnbaufläche mit Zweckbestimmung – soziale Zwecken dienende Einrichtung
- Sandbergfläche wird nicht mehr bebaut
Allgemeine Diskussion mit folgendem Ergebnis:
Wir fordert die Einhaltung des GÄV. Der Ortschaftsrat Theißen besteht deshalb auf den Erhalt der Planfläche Sandberg, da die Stellungnahme der KAB des BLK vom 28.05.2009 vor Abschluss des GÄV vorlag.
Die ausgewiesene Fläche W3 soll zugunsten des Sandberges wegfallen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |