Auszug - Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 24.09.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 22:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
V/STR/65/1021/13 Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Erläuterungen durch Herrn Villiers:
- FNP wird neu aufgestellt. Hauptänderung in FNP betreffend Geußnitz: Fläche des
Gewerbegebietes Geußnitz Nord wird jetzt auf das „Lyra-Gelände“ minimiert. Restliche
Flächen werden zu landwirtschaftlicher Nutzfläche. Verfahren Biogasanlage ist
ausgelaufen. Der B-Plan wird ebenfalls danach angepasst. Es stehen damit keine weiteren
Flächen mehr für das Gewerbegebiet zur Verfügung.
Kiesgrube Wildenborn:
- Abbaufläche jetzt kleiner angesetzt, damit wird landwirtschaftliche Fläche größer.
Ortschaftsrat:
- 3-Eichen als Naturdenkmal ist nicht im FNP verzeichnet und sollte aufgenommen werden.
Ortschaftsrat:
- zweifelt einige Flächennaturdenkmale an.
Herr Villiers:
- bekräftigt, dass Flächennaturdenkmale und Biotope entsprechend Aufstellung der unteren
Naturschutzbehörde (Herr Köhler) übernommen wurden und auch geprüft worden sind.
Steinbrüchen: Außenbereichssatzung ist rechtskräftig.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |