Auszug - Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2014/15
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 24.09.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1038/13 Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2014/15 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Bartsch mach Ausführungen zur dieser Vorlage
- Schule Nonnewitz hat bis 2020/2021 Bestand
- jetzige Schulentwicklungsplanung läuft 2014 aus, deshalb muss eine neue gemacht werden
- es wurde ein nicht gesetzeskonformer Beschluss gefasst (gegen die Schulschließung
Kayna); Abwanderung nach Thüringen; wird von Sachsen – Anhalt geduldet
- ab 2018/2019 Mindestschüleranzahl Bedingung 80 Schüler
Herr Beer:
- langfristiger Planungsbedarf für Grundschule Nonnewitz 765.000,- € (geschätzt), mit dieser
Summe kann man eine Schule auch totreden, gehört nicht als Anlage zur
Schulentwicklungsplanung; für Beschlussfassung ist das ein Todesurteil für eine Schule
- der Ortschaftsrat fordert von der Verwaltung die Überarbeitung der Investitionszahlen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen.
2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |