Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 14.10.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1026/13 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Mit Neufassung des Kinderförderungsgesetzes war es notwendig, die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz anzupassen.
Wesentliche Änderungen im KiFöG sind:
- Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung
- Finanzierung des Platzes durch die Gemeinde in Höhe von mindestens 50 v. H.
- Erhebung des Kostenbeitrages durch die Gemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Wegfall der Geschwisterstaffelung für Familien mit Kindergeldanspruch für 2 und mehr Kinder.
Ziel ist es, für die Stadt Zeitz und die Ortsteile Theißen, Luckenau, Kayna und Geußnitz eine einheitliche Satzung zu verabschieden.
Abschließend weist Frau Langenberg darauf hin, dass im Anhang zur Beschlussvorlage die Beratungsergebnisse innerhalb der Verwaltung sowie der Ortschaftsräte zusammengefasst wurden.
Anhand der Synopse stellt Frau Eschner die Satzung zur Diskussion. Folgende Anträge werden gestellt und abgestimmt:
S. 3 | § 1 (3) | Ergänzung: (Antrag Frau Eschner) | Die Kindertageseinrichtungen stehen allen Kindern unabhängig der religiösen oder weltanschaulichen Prägung ihres Elternhauses zur Verfügung.
| Abstimmung: 5 Ja 0 Nein 1 Enthaltung |
S. 5 | § 4 (2) | Antrag für folgende Korrektur: | Die Kindertageseinrichtung Kleine Strolche bietet darüber hinaus eine Betreuung montags - freitags täglich von 5:30 Uhr - längstens 19:00 Uhr und samstags von 6:30 Uhr - 14:30 Uhr an.
| Abstimmung: 5 Ja 0 Nein 1 Enthaltung |
S. 6 | § 4 (5)
| Anträge, die Schließ- zeiten in den Sommerferien LSA betreffend | Schließzeit 3 Wochen (Verwaltungsvorschlag)
Schließzeit 2 Wochen (Antrag Herr Strauch)
| Abstimmung: 3 Ja 3 Nein 0 Enthaltung
Abstimmung: 2 Ja 3 Nein 1 Enthaltung
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S. 7 | § 4 (5) neu
| Streichung der Formulierung einschließlich Fußnote
| und schriftlich nachzuweisen. | Abstimmung: 3 Ja 3 Nein 0 Enthaltung |
S. 7 | § 5 (3) | Änderung | Schulkinder, die schultäglich 4 oder 6 Stunden in einem Hort betreut werden, können in der schulfreien Zeit (Ferien des LSA) bis 10 Stunden täglich betreut werden. Schulkinder, die schultäglich nur den Frühhort besuchen, müssen für eine Betreuung in der schulfreien Zeit einen befristeten Ferienvertrag abschließen.
| Abstimmung: 5 Ja 0 Nein 1 Enthaltung
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S. 9 | § 7 (6) | Hinweis der Kommunalaufsicht | Wortlaut ist zu streichen | keine Abstimmung
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Da der Ausschuss empfehlenden Charakter hat, wird der Vorschlag unterbreitet, alle Anträge und Abstimmungen einschließlich die der Ortschaftsräte für die Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses am 29.10.2013 zusammen zu fassen.
Frau Eschner lässt über die Beschlussvorlage einschließlich der Empfehlungen des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |