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Auszug - Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 14.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/1027/13 Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Auch hier weist Frau Langenberg darauf hin, dass im Anhang der Beschlussvorlage die Ergebnisse der Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sowie der Ortschaftsräte zusammengefasst wurden

Auch hier weist Frau Langenberg darauf hin, dass im Anhang der Beschlussvorlage die Ergebnisse der Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sowie der Ortschaftsräte zusammengefasst wurden.

 

Frau Eschner stellt den Entwurf der Kostenbeitragssatzung zur Diskussion.

Herr Exler stellt den Antrag, im § 3 (2) die Kostenbeiträge wie folgt zu ändern.

 

(2)               Der Kostenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt für eine

Betreuungsdauer von bis zu:

 

a.

5 Stunden

täglich oder 25 Wochenstunden

110,00 € / monatlich

b.

6 Stunden

täglich oder 30 Wochenstunden

120,00 € / monatlich

c.

7 Stunden

täglich oder 35 Wochenstunden

130,00 € / monatlich

d.

8 Stunden

täglich oder 40 Wochenstunden

140,00 € / monatlich

e.

9 Stunden

täglich oder 45 Wochenstunden

155,00 € / monatlich

f.

10 Stunden

täglich oder 50 Wochenstunden

170,00 € / monatlich

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Ebenfalls im § 3 werden im Abs. 3 durch die Kommunalaufsicht des BLK folgende Kostenbeiträge empfohlen und auch durch den Fachbereich übernommen.

 

(3)               Der Kostenbeitrag für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt

für eine Betreuungsdauer von bis zu:

 

a.

5 Stunden

täglich oder 25 Wochenstunden

70,00 € / monatlich

b.

6 Stunden

täglich oder 30 Wochenstunden

85,00 € / monatlich

c.

7 Stunden

täglich oder 35 Wochenstunden

100,00 € / monatlich

d.

8 Stunden

täglich oder 40 Wochenstunden

115,00 € / monatlich

e.

9 Stunden

täglich oder 45 Wochenstunden

130,00 € / monatlich

f.

10 Stunden

täglich oder 50 Wochenstunden

145,00 € / monatlich

 

Die Empfehlung der Kommunalaufsicht wird nicht gesondert abgestimmt.

 

Abschließend informiert Frau Langenberg, dass die Stadt Zeitz beabsichtigt, sich an der Klage des SGSA gegen das KiFöG zu beteiligen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde vorbereitet.

 

Frau Eschner stellt die Gesamtvorlage einschließlich der Empfehlungen zur Abstimmung.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0