Auszug - Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS)
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 14.10.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1027/13 Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Auch hier weist Frau Langenberg darauf hin, dass im Anhang der Beschlussvorlage die Ergebnisse der Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sowie der Ortschaftsräte zusammengefasst wurden.
Frau Eschner stellt den Entwurf der Kostenbeitragssatzung zur Diskussion.
Herr Exler stellt den Antrag, im § 3 (2) die Kostenbeiträge wie folgt zu ändern.
(2) Der Kostenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt für eine
Betreuungsdauer von bis zu:
a. | 5 Stunden | täglich oder 25 Wochenstunden | 110,00 € / monatlich |
b. | 6 Stunden | täglich oder 30 Wochenstunden | 120,00 € / monatlich |
c. | 7 Stunden | täglich oder 35 Wochenstunden | 130,00 € / monatlich |
d. | 8 Stunden | täglich oder 40 Wochenstunden | 140,00 € / monatlich |
e. | 9 Stunden | täglich oder 45 Wochenstunden | 155,00 € / monatlich |
f. | 10 Stunden | täglich oder 50 Wochenstunden | 170,00 € / monatlich |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ebenfalls im § 3 werden im Abs. 3 durch die Kommunalaufsicht des BLK folgende Kostenbeiträge empfohlen und auch durch den Fachbereich übernommen.
(3) Der Kostenbeitrag für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt
für eine Betreuungsdauer von bis zu:
a. | 5 Stunden | täglich oder 25 Wochenstunden | 70,00 € / monatlich |
b. | 6 Stunden | täglich oder 30 Wochenstunden | 85,00 € / monatlich |
c. | 7 Stunden | täglich oder 35 Wochenstunden | 100,00 € / monatlich |
d. | 8 Stunden | täglich oder 40 Wochenstunden | 115,00 € / monatlich |
e. | 9 Stunden | täglich oder 45 Wochenstunden | 130,00 € / monatlich |
f. | 10 Stunden | täglich oder 50 Wochenstunden | 145,00 € / monatlich |
Die Empfehlung der Kommunalaufsicht wird nicht gesondert abgestimmt.
Abschließend informiert Frau Langenberg, dass die Stadt Zeitz beabsichtigt, sich an der Klage des SGSA gegen das KiFöG zu beteiligen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde vorbereitet.
Frau Eschner stellt die Gesamtvorlage einschließlich der Empfehlungen zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |