Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1026/13 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Langenberg informiert über die Vorlage und über die Notwendigkeit einer neuen Satzung.
In der Diskussion wurde deutlich, dass eine Schließzeit von drei Wochen nicht akzeptabel ist.
Herr Strauch stellt folgenden Änderungsantrag:
Änderung im § 4 Abs. 4 – Öffnungszeiten – wie folgt:
(4) Die Kindertageseinrichtungen werden grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr
und in den Sommerferien der Schulen des Landes Sachsen-Anhalt für zwei Wochen zur
Durchführung von Betriebsferien geschlossen. Darüber hinaus können die
Kindertageseinrichtungen aus betrieblichen Gründen und an Brückentagen geschlossen
werden. Brückentage, sind Arbeitstage, die zwischen zwei Feiertagen oder einem
Feiertag und dem Wochenende liegen. Über die Schließung aus betrieblichen Gründen
erhalten die Sorgeberechtigten unverzüglich Mitteilung. Alle weiteren nicht betrieblich
veranlassten Schließtage werden bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr in der
jeweiligen Kindertageseinrichtung bekannt gegeben.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Strauch:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |