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Auszug - Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/1094/13 Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Soziales und Wohngeld
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Nach umfassender Diskussion zur Beschlussvorlage werden folgende Anträge gestellt:

Nach umfassender Diskussion zur Beschlussvorlage werden folgende Anträge gestellt:

 

Frau Eschner

Berechtigte / Punkt 2

Alleinerziehende, die mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

0 Stimmenthaltungen

 

Herr Strauch

Berechtigte / Ergänzung Punkt 5

Bürger mit Schwerbehinderung 

 

Abstimmung:

4 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltungen

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der beiliegenden Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz und die Anerkennung der Sozialpässe der Gemeinde Elsteraue und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, sofern die Anspruchsberechtigung analog den Regelungen der vorbenannten Richtlinie lautet.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis

einschließlich der Änderungen

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0