Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf)
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 14.01.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
V/STR/65/1113/13 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Villiers:
- stellt nochmals den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor.
Suxdorf wird nicht mehr als Splittersiedlung betrachtet, Stockhausen aber weiterhin.
Vom Ortschaftsrat sollte für Stockhausen kurzfristig eine Außenbereichssatzung wie die Ortschaft
Geußnitz dies für den Ortsteil Steinbrüchen getan hat, beschlossen werden.
Herr Villiers wird beauftragt, diese Außenbereichssatzung auszuarbeiten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 6 |
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davon anwesend: 5 |
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Ja-Stimmen: 5 |
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Nein-Stimmen: / |
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Stimmenthaltungen: / |
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von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: / |
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