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Auszug - Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und Entlastung des Oberbürgermeisters  

46. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:V/STR/20/1146/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/1146/14 Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Neuer Top 10

Neuer Top 10.

 

Gemäß § 31 GO LSA nimmt der Oberbürgermeister nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

Zu Beginn der Diskussion gibt der Bürgermeister, Herr Otto, Ausführungen und sagt:

„Den Tagesordnungspunkt Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz hatten wir bereits Ende letzten Jahres in der Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Es gab seinerzeit  mehrere Punkte, die klärungsbedürftig waren. Am Ende sind mir zwei in Erinnerung.

Der eine Punkt war die Forderung, die Jahresrechnung des Jahres 2011 des Vereins „Auf Messers Schneide“ fertig zu stellen, diese auch in den städtischen Gremien behandeln zu können. Und die zweite Frage rührte aus den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes auf den Seiten 25 und 26 her, wo es um das Thema Finanzierung Machbarkeitsstudie Schwimmhallenneubau ging.

Der erste Punkt, die Jahresrechnung für den Verein „Auf Messers Schneide“ des Jahres 2011 wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Wir konnten uns diese auch alle miteinander ansehen und wir haben auch darüber beschlossen, wie wir mit dem Ergebnis des Vereins „Auf Messers Schneide“ umgehen.

Der Abschluss für das Jahr 2012 des Vereins liegt bereits beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. In Kürze wird auch der Jahresabschluss des Jahres 2013 fertig gestellt und ebenfalls dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben.

Ich habe von Seiten des Vereins gehört, dass es Wille ist, dass noch bis zur letzten Sitzung des Stadtrates in dieser Periode diese beiden Jahresabschlüsse auch den städtischen Gremien zur Kenntnis gegeben werden. Ich weiß auch, dass das RPA sehr bemüht ist, diese Prüfung zu vollenden, so wie wir es auch in den letzten Sitzungen bzw. speziell in der letzten Sitzung gemeinsam besprochen haben. Das zu dem einen Punkt.

Der andere Punkt war ein Punkt, der sich um die Schwimmhallenplanungen drehte. Ich erinnere noch einmal an den Prüfbericht Seite 25 und Seite 26.

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung, Sie wissen, der Oberbürgermeister darf bei diesem Punkt nicht mit beraten und beschließen, natürlich erneut mit diesen Fragen beschäftigt und ich darf Ihnen noch zusätzlich zu diesem Punkt berichten:

Zum Zeitpunkt der Beauftragung dieser Planungsleistung gab es noch Abwägungen, wie ein PPP-Modell gemeinsam mit den Stadtwerken aussehen könnte. Da die Voruntersuchungen von den Stadtwerken veranlasst worden waren, wurde davon ausgegangen, dass es noch zu einem solchen PPP-Modell kommen könnte. PPP bedeutet eine Partnerschaft zwischen öffentlichem Partner und privatem Partner, um ein Vorhaben letztlich baulich und finanziell gestalten zu können.

So erfolgte die Beauftragung an die Stadtwerke Zeitz GmbH nach Beratung im dortigen Aufsichtsrat, damit die Stadtwerke Zeitz GmbH dort für die Stadt Zeitz tätig werden.

Ende 2011 wurde dann die weitere Bearbeitung bei den Stadtwerken gestoppt, das Projekt geriet insgesamt ins Stocken. Deswegen erfolgte dann eine Verrechnung im Jahre 2012 mit der Gewinnausschüttung an die Stadt.

Zu diesem Zeitpunkt ist rückwirkend festzustellen, dass die Planungsvergabe durch den Hauptausschuss zu bestätigen gewesen wäre. Damit besteht auch die Beanstandung im Prüfbericht auf den Seiten 25 und 26 leider formal zu recht.

Soweit das Ergebnis der Prüfung, was im Übrigen auch, das kann ich Ihnen sagen, der Oberbürgermeister so bestätigt hat.

Soweit zur Vorrede zu diesem Prüfbericht des Jahres 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters.“

 

Herr Hörig, Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige / KPD kritisiert in seinen Ausführungen mit Nachdruck, dass derartige Abrechnungen so lange verzögert werden und dass nach seinem Wissen mit Unterlagen unkorrekt umgegangen sei. Deswegen wird er auch gegen die Entlastung stimmen und er fordert bzw. beantragt, dass der Oberbürgermeister vor der Abstimmung den gesamten Vorgang vorträgt.

 

Dazu entgegnet der Bürgermeister, Herr Otto, erneut, dass der Verein „Auf Messers Schneide“ und dessen Jahresabschluss kein Bestandteil der Jahresrechnung des Jahres 2012 ist.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke., verweist in seinen Ausführungen darauf, dass die jetzt gemachten Ausführungen von Herrn Otto im Finanzausschuss hätte erfolgen sollen.

 

Herr Schröder, Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, wird sich nicht zu den verauslagten Kosten der Stadtwerke äußern, da er Mitglied in dessen Aufsichtsrat ist.

Herr Schröder möchte etwas Grundsätzliches zu „Auf Messers Schneide“ sagen.

Er kann der Argumentation von Herrn Otto nicht so ganz folgen, zumal er nach dem heutigen Studiums eines umfangreichen Schreibens der Kommunalaufsicht hier Dinge zum Verein „Auf Messers Schneide“ in diesem Brief gefunden habe. Herr Schröder meint, dass sich der Stadtrat erst vom Rechnungsprüfungsamt den Bericht vorlegen lassen solle, ehe hier eine Entbindung vorgenommen werde. Deshalb beantragt Herr Schröder die Zurückverweisung und erneute Einbringung zu dem Zeitpunkt, wo der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt.

 

Herr Bliedtner, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, gibt folgende Ausführungen:

Wegen der Richtigkeit, möchte Herr Bliedtner die Ausführungen von Herrn Otto noch einmal bekräftigen. Dem Rechnungsprüfungsamt liegt zurzeit vom Verein „Auf Messers Schneide“ der Jahresabschluss 2012 zur Prüfung vor und wird auch zurzeit geprüft. Herr Bliedtner bekräftigt seine getroffen Aussage im Finanz- /Rechnungsprüfungsausschuss, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung schafft, wenn alle Zuarbeiten da sind. Und da gebe es noch einigen Nachfragebedarf. Das Jahr 2013 liegt dem Rechnungsprüfungsamt noch nicht  vor. Nach Aussagen des Oberbürgermeisters soll dies auch in nächster Zeit vorgelegt werden. Herr Bliedtner meint weiter, dass auch gesagt werden muss, die vorliegende Jahresrechnung, also der Bericht vom Rechnungsprüfungsamt, habe mit „Auf Messers Schneide“ an sich nichts zu tun. Herr Bliedtner betont weiter, dass in der Jahresrechnung zu „Auf Messers Schneide“ zu diesem Sachverhalt nichts drin steht. Herr Bliedtner könne nur zu seinem Prüfbericht Stellung nehmen und nicht zum Prüfbericht „Auf Messers Schneide“, der nicht zur Behandlung steht.

 

Herr Hedrich, Vorsitzender der Fraktion ZfZ, bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass möglicherweise einige Stadträte zu Dingen Kenntnis haben, hier beispielsweise ein Brief von der Kommunalaufsicht und sich dadurch auch gewisse Vorteile verschaffen könnten.

Die Gleichheit von Informationen sollte schon gegeben sein, was hier in dieser Sache nicht der Fall sein könnte.

 

Dazu verweist der Bürgermeister, Herr Otto, nochmals auf den Tagesordnungspunkt und allen dazu vorliegenden Unterlagen zum Haushaltsjahr 2012, welche auch dem Stadtrat vorliegen.

 

Herr Schwarz, Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT, belegt in seinen Ausführungen, dass der Stadtrat heute, aufgrund der Vorlage der Verwaltung, das 2. Mal eine Beschlusslage herbeiführen soll, ob zum einen die Jahresrechnung für 2012 bestätigt wird und zum anderen dem Oberbürgermeister die Entlastung erteilt wird. Herr Schwarz verweist auf die Ablehnung der Entlastung seitens des Stadtrates in der Novembersitzung 2013.

Nachfolgend begründet Herr Schwarz, warum seine Fraktion auch heute die Entlastung des Oberbürgermeisters für 2012 versagen werde.

Dazu werden 2 Punkte ausführlich dargelegt:

  1. Punkt:

Laut Prüfbericht des Rechnungsprüfungssamtes für 2012 wandte die Stadt Zeitz für die Erstellung einer Planung für einen Schwimmhallenneubau brutto 57.000,00 € auf. Weder ist für diesen Auftrag ein Beschluss des Hauptausschusses noch des Stadtrates existent. Es liegt damit bereits ein Verstoß gegen § 7 (2) Punkt 2. der Hauptsatzung vor.

Auftraggeber, Leistungsempfänger und Rechnungsadressat für diese Planung war ausschließlich die Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister.

Die Bezahlung dieser Planungskosten erfolgte mittels eines seitens der Stadtwerke Zeitz zur Verfügung gestellten verzinslichen Darlehens. Für dieses Darlehen gab es keine Kreditermächtigung.

Die Tilgung dieses Darlehens erfolgte in haushaltsrechtlich unzulässiger Weise durch Verrechnung mit Ansprüchen der Stadt Zeitz aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Zeitz GmbH.

2. Punkt:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschloss auf die Vorlage der Verwaltung hin, den Verein „Auf Messers Schneide e.V.“, dessen Mitglied auch die Stadt Zeitz ist, zur Durchführung einer Ausstellung im Zeitzer Museum mit zwei Zahlungen á € 50.000,00 zu unterstützen. Zu Zuweisungen erfolgten unter der Maßgabe, dass der Verein nur diese eine Ausstellung durchführt und die Stadt Zeitz keine weiteren Beträge als vorgenannte € 100.000,00 aufzuwenden.

Unter Missachtung dieses Budget ging der Verein unter Vorsitz des Oberbürgermeisters verschiedene langfristige Zahlungsverbindlichkeiten, welche die Laufzeit der geplanten Ausstellung weit überstiegen, ein. Die zwischenzeitlichen Liquiditätsengpässe überbrückte der Verein wiederum mittels eines ohne gesonderten Stadtratsbeschluss eingegangenen Darlehens bei den Stadtwerken Zeitz.

Um dieses Darlehen später ablösen zu können, war die die Stadt Zeitz ebenso wie das weitere Vereinsmitglied, die Vereinigten Domstifter gehalten, den Verein mit jeweils weiteren € 13.500,00 auszustatten.

Im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit und dem Vorsitz des Oberbürgermeisters ist selbigen vorzuwerfen, dass er die Beschlüsse des Stadtrates zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit des Vereins ebenso missachtet hat, wie das dem Verein seitens der Stadt zur Verfügung gestellte maximale Finanzbudget weit  überzogen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt Herr Schwarz eine Abweichung der jetzigen Beschlussvorlage, wie folgt:

Die Jahresrechnung zum einen zu bestätigen.

Die Erteilung der Entlastung des Oberbürgermeisters zu versagen.

 

Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL, unterstützt die Aussagen des Herrn Schwarz. Entscheidend für die Fraktion ALL sei die Beantwortung der Frage:

Ist es dem Oberbürgermeister bei der Beauftragung bewusst gewesen, dass die Stadt Rechnungsempfänger/Leistungsempfänger ist und hat er damit bewusst gegen die Hauptsatzung verstoßen oder nicht? Diese Beantwortung soll auch nachzulesen sein.

 

Der Bürgermeister, Herr Otto, geht in seinen nachfolgenden Ausführungen auf die zuvor gemachten Darlegungen ein.

Zunächst zur Thematik „Auf Messers Schneide“ wird gesagt:

„Wenn von diesen 100.000,00 € gesprochen wird, ist es richtig, völlig unstrittig, dass dieses Geld für diese Ausstellung im Schloss „Zentrum der Macht“ zu nutzen war. Ich kann allerdings aus den Beratungen, die wir gemeinsam hatten nicht feststellen, dass es eine Beschränkung gab, dass der Verein nur eine einzige Tätigkeit haben durfte. Das kann ich nirgendwo heraus lesen. Insoweit finde ich den Vorwurf nicht unterlegt. Das Geld ist, und mir bieten sich zumindest keine Anhaltspunkte, für die Ausstellung eingesetzt worden. Wir wissen alle, es hat für die Ausstellung nicht gereicht. Und dieses Problem haben wir in der letzten Beratung gemeinsam auch mit den anderen maßgeblichen Mitgliedern des Vereins besprochen, wie wir damit umgehen wollen.

Zu den Fragen von Herrn Weißbrodt und auch von Herrn Schwarz, wie seinerzeit die Gedankenwelt der Stadt Zeitz und auch in Verbindung mit den Stadtwerken ausgesehen hat:

Es ging seinerzeit darum, dass das Konzept erarbeitet werden soll und davon ausgegangen wurde, dass es gerade nicht zwingend aus der Ausschüttung an die Stadt bezahlt wird. Seinerzeit ist man davon ausgegangen, und so wurde auch beraten in dem Gremium, dass die Umsetzung des Konzeptes, was man beauftragt hat, zügig geschehen könnte.

Die Vorstellung und die Gedankenwelt seinerzeit spiegelte sich in dem damals vorgestellten Konzept wider, wie ein Betreibermodell und ein Eigentümermodell für die Schwimmhalle aussehen könnte. Die Umsetzung allerdings, sprich der tatsächliche Neubau mit Gründung, Betreibergesellschaft und so, ist dann nicht so zügig zustande gekommen, wie man es seinerzeit gedacht hatte. Es geht hier um das Jahr 2010 bzw. 2011. Und mir stellt es sich so dar, dass dann, wenn genau diese Umsetzung eben nicht zügig voranschreitet, dass erst dann sekundär es zu der Frage der Zahlung über die Ausschüttung kommt.

Insoweit kann ich aus meiner Sicht, nach den mir vorliegenden Unterlagen aus der Beteiligung und dem Aufsichtsrat nicht erkennen, dass zu allererst auf die Frage der Finanzierung über die Ausschüttung diskutiert worden ist, sondern das ist aus meiner Sicht, insoweit versuche ich die gestellten Fragen zu beantworten, primär über den Bau und den Betrieb und damit auch das Betreiberkonzept gezahlt werden soll. Danke.“

 

 

Herrn Weißbrodt stellt sich aber immer noch die Frage der klaren Beauftragung.

 

Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion, verweist in ihren Ausführungen auf eine Sitzung des Hauptausschusses, in welcher ihre Frage, wem der Plan gehöre, der Oberbürgermeister beantwortete: „Der Stadt“. Kann im Protokoll nachgelesen werden.

Frau Späte stellt fest, dass es dem Stadtrat wichtig wäre, heute die genauen Zusammenhänge zwischen der Stadt Zeitz und den Stadtwerken zu erfahren.

 

 

Die anschließende Frage von Frau Späte, ob laut Gemeindeordnung eine Bestätigung der Jahresrechnung ohne Entlastung möglich sei, kann vom Bürgermeister mit ja beantwortet werden, eine getrennte Behandlung beider Dinge ist möglich.

In diesem Zusammenhang gibt der Bürgermeister, Herr Otto, noch folgende Information:

Es ist auch möglich, dass zum Thema der Jahresrechnung dem Oberbürgermeister selbst die Möglichkeit gegeben wird, hier bei Zustimmung eine Frage zu beantworten.

Hier bestünde dann auch die Möglichkeit, in der Jahresrechnung 2012 einen deutlichen Schritt voran zu kommen. Denn die Jahresrechnung 2012 ist die Stellschraube, um sich hier im Stadtrat mit der Eröffnungsbilanz 2013 beschäftigen zu können.

Der Bürgermeister bittet um Abstimmung, ob der Wunsch besteht, dass der Oberbürgermeister Rederecht als Anhörung bekommt.

 

Herr Exler lässt darüber abstimmen, ob der Oberbürgermeister Rederecht erhält:

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     35     Nein-Stimmen:     2      Enthaltungen:     5.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt in der Anhörung folgende Ausführungen:

„Wir haben im Jahr 2009 begonnen über die Frage zu sprechen, was geschieht mit der Schwimmhalle. Auch 2010 wurde darüber gesprochen. Und ich habe in der Tat Ende 2009 die Stadtwerke gebeten, sich mit der Frage der Zukunft der Schwimmhalle zu beschäftigen. Ich hatte Ihnen zeitnah damals sogar berichtet von einer ersten Untersuchung durch die Fa. Bauconzept, die sich mit der Frage der jetzigen Schwimmhalle beschäftigte. Das Gutachten haben wir auch an anderer Stelle wieder verwendet. Wir haben dann in den Stadtwerken, in Abwägung mit dem Geschäftsführer gesagt, dass sieht alles sehr problematisch aus, das ist auch kein Geheimnis, das so zu sagen. Die Sanierung war mit ca. 6 Mio. € bis 7 Mio. € veranschlagt. Und haben dann gesagt, an dieser Stelle, was kostet ein Neubau. Dann sind wir zu einem Ergebnis gekommen. Weder das eine noch das andere können wir hier im städtischen Haushalt leisten. Daraufhin habe ich in der Tat die Stadtwerke gebeten, mit dem Steuerberater über PPP-Modelle nachzudenken. Und wir hatten auch eine Grafik entwickelt, wie die Beteiligungen aussehen könnten, mit einer Betreibergesellschaft und einer Eigentümergesellschaft. Auch das habe ich Ihnen bei einer anderen Gelegenheit sogar vorgestellt über die Möglichkeit. Und diese Frage steht sowieso noch im Raum, dass wir uns über die Zukunft noch einmal klar werden müssen.

Ende 2011, Herr Otto  hatte es gesagt, wurde dann ein gewisses Stopp vereinbart. In dem Zusammenhang ist zu sagen, ja auf der Grundlage, Herr Otto hat es versucht, verständlich rüber zu bringen, auch ich darf es nicht im Wortlaut vorlesen, aber er hat es inhaltlich rüber gebracht:

Auf der Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 24.11.2010 habe ich am 09. Februar 2011 Herrn Huke  mit der endgültigen Studie beauftragt, in der Höchstgrenze von 60.000,00 €, wie es mit einem Neubau aussehen könnte. Dazu gab es im Innenverhältnis eine Abstimmung im Aufsichtsrat und dort auch eine Zustimmung. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt mir nicht bewusst, dass ich hier einen HOAI-Auftrag erteilen könnte, weil es keine Planungsphase  1 bis 3 sein sollte, sondern eine Machbarkeit für einen Neubau, der nicht HOAI ist.

Auf der Grundlage meines Briefes an die Stadtwerke habe ich eine Antwort der Stadtwerke einen Tag später bekommen, auf diese Schreiben ist Herr Schwarz eingegangen. Ich habe dort dann Vollmacht erteilt an die Stadtwerke, auch soweit erforderlich, weil die Stadt Eigentümerin ist, im Namen der Stadt zu handeln. Das habe ich getan. Das war am 10. Februar 2011. Die finanzielle Wirkung, und zu dem Zeitpunkt, Herr Otto hat es gesagt, und so ist es auch im Aufsichtsrat gewesen, ohne ein Geheimnis an dieser Stelle preis zu geben. Denn für Aufsichtsratsbeschlüsse und Protokollauszüge müsste ich eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates haben, wenn ich sie im Wortlaut heraus geben will.

Deshalb stehen wir in 4 oder 6 Wochen auch nicht besser da, Herr Weißbrodt. Es wird keinen Mehrheitsbeschluss im Aufsichtsrat geben, dass die Unterlagen zur 47. Aufsichtsratssitzung offengelegt werden können. Ich habe, wie gesagt, Herrn Huke am 10. Februar 2011 die Vollmacht erteilt. Dazu bekenne ich mich. Zu dem Zeitpunkt hatten wir ein PPP-Modell in der Betrachtung. Auf der Grundlage haben wir das Ganze gemacht und wollten einen Schritt für die Entwicklung der Bäderlandschaft in der Stadt voran kommen, weil wir selber im städtischen Haushalt das Geld nicht hatten. Ich war mir nicht bewusst, zu dem Zeitpunkt, dass ich hier eine HOAI-Vergabe durchgeführt haben könnte.

Die Ergebnisse der Planungen, genau das, was aus diesem Auftrag herausgekommen ist, haben wir auch gemeinsam in einer Beratung am 21. Februar 2013 behandelt. Ich bitte das so zu akzeptieren und mich dafür jetzt nicht zusätzlich abzustrafen.“

 

 

Am Ende der Diskussion beginnt Herr Exler mit den Abstimmungen der vorliegenden Anträge.

 

  1. Abstimmung zur Antragstellung:

Die Zurückverweisung des TOP in die Verwaltung bis zur Vorlage der Berichte „Auf Messers Schneide“:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

42

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

33

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Ablehnung.

 

  1. Abstimmung zur Antragstellung:

Die Trennung des Beschlusstextes und getrennte Abstimmung wie folgt:

  1. Satz:

Der Stadtrat bestätigt gemäß § 170 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.

  1. Satz:

Die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

42

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

16

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister

 

 

Beschluss:

 

Abstimmung der 2 Beschlüsse:

1. Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/1146.1/0603/14:

1. Satz:

Der Stadtrat bestätigt gemäß § 170 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

42

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1  Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister

 

 

 

2. Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/1146.2/0603/14:

2. Satz:

Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

42

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

21

Stimmenthaltungen:

  9

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

1  Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Ablehnung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: