Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.03.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/75/1165/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Frau Kanne von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG Halle erläuterte den Jahresabschluss des EB Abwasserbeseitigung Zeitz.
Herr Bliedtner bestätigte, dass die Prüfung aus Sicht des RPA zu keinen Einwendungen geführt hat.
Dr. Kunze kritisierte, dass mit der Absenkung der Abschreibungszeiträume trotz der auftretenden Liquiditätsprognose noch nicht begonnen wurde.
Ende 2014 endet der Kalkulationszeitraum und für die neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist auch die Abschreibung 2013 maßgebend, da sie sonst in der neuen Kalkulation bis 2017 nicht gebührenwirksam werden.
Dr. Kunze legte fest, dass durch das RPA darauf zu achten ist, dass die zu ändernden Abschreibungssätze (1. Senkungsstufe) in 2013 wirksam sind. Dies ist im Rahmen des Eröffnungsgespräches zur Prüfung 2013 zu beachten.
Die Beschlussvorlage wurde durch Dr. Kunze zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2012 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1 Bilanzsumme 49.708.112,35 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 46.535.895,76 EUR
- das Umlaufvermögen 3.170.433,32 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.783,27 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 4.276.319,00 EUR
- die Sonderposten 9.568.453,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 8.974.889,02 EUR
- die Rückstellungen 1.010.749,47 EUR
- die Verbindlichkeiten 23.490.951,36 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 2.386.749,60 EUR
1.2 Jahresgewinn 279.405,95 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.129.082,84 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.849.676,89 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- zur Einstellung in Rücklagen 232.000,00 EUR
- auf neue Rechnung vorzutragen 47.405,95 EUR
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |