Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Mi, 02.04.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Kurze Erläuterung zur Vorlage erfolgt durch Herrn Flammiger.
Antrag Herr Schwarz:
Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung und Vorberatung in den Ortschaftsratssitzungen sowie anschließende Beschlussfassung in den Gremien des Stadtrates der Stadt Zeitz.
Herr Dr. Kunze:
Die Ortschaften sind entsprechend den Bestimmungen ihrer Zuständigkeit lt. Gemeindeordnung nicht betroffen. Es sind Personen betroffen und damit entfalle aus seiner Sicht das Anhörungsrecht der Ortschaftsräte als Pflichtmaßnahme.
Herr Schwarz bittet um Begründung, warum der Rahmen der Entschädigung der Ortsbürgermeister am oberen Limit ausgeschöpft wird - zu Protokoll.
Herr Dr. Kunze:
Die Verwaltung sieht die Sätze der Entschädigung der Ortsbürgermeister im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber zur Verfügung stellt (entsprechend dem Aufwand, den die Ortsbürgermeister zu leisten haben) als angemessen.
Hinweis auf den Entwurf der Kommunalverfassung, welcher noch im Sommer dieses Jahres verabschiedet werden soll.
§ 35 – Entschädigung Abs. 2:
Die Aufwandsentschädigung soll in Form einer monatlichen Pauschale gewährt werden. Aufwandsentschädigungen unterliegen nicht den Zwecken der Haushaltskonsolidierung.
Herr Schröder vertritt entsprechend den Darlegungen von Herrn Schwarz ebenfalls die Auffassung, dass eine Vorberatung in den Ortschaften erfolgen sollte.
Abstimmung zum Antrag Herr Schwarz:
Vertagung der Vorlage zur Vorberatung der Vorlage in den Ortschaften.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 4