Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 02.04.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1138/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Kurze Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Immisch.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zugeben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |