Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße Zangenberg
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.06.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0261/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße Zangenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
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Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur
Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich
Teichstraße Zangenberg wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen
der BürgerInnen, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur
Kenntnis zu geben.
- Auf Grund des § 34 (4) BauGB, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 23. 09. 2004
BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21. 06. 2005
(BGBl. I S. 1818) wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße
Zangenberg – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Satzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0