Inhalt

Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße Zangenberg  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/061/0261/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße Zangenberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, der

  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur

  Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich

  Teichstraße Zangenberg wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen

  der BürgerInnen, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

  Kenntnis zu geben.

 

- Auf Grund des § 34 (4) BauGB, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 23. 09. 2004

  BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21. 06. 2005

(BGBl. I S. 1818) wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße

  Zangenberg – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung zur Satzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0