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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau am Cranachweg II"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/061/0278/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau am Cranachweg II"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Eigenheimbau am Cranachweg II“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 „Eigenheimbau am Cranachweg II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) einschl. des Vorhabens und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0