Auszug - Hauptsatzung der Stadt Zeitz
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | V//STR/10/0011/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 02.07.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/10/0011/14 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Hierzu liegt eine Austauschvorlage aus.
Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt Erläuterungen zu den Änderungen, welche sich aus dem Vorschlag in der Sitzung des Ältestenrates heraus ergeben haben sowie nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht. Von der Kommunalaufsicht wurden zur Hauptsatzung noch Hinweise gegeben.
Diese Änderungen sind in der vorliegenden Austauschvorlage rot gekennzeichnet. Darunter ist auch die Änderung zur Regelung aus § 45, Absatz 2, Nr. 13 KVG LSA, die sich dann im § 13, Absatz 2, Nr. 5 befindet.
Herr Otto gibt kurz die Vorstellung sowie Erläuterungen der Änderungen:
- Neu § 15 „Gleichstellungsbeauftragte“.
- Ergänzung in der Präambel.
Im § 6 „ Ausschüsse des Stadtrates“
Änderung im Absatz 8:
Eingefügt wird: …“in öffentlichen Sitzungen“…
Weiterhin die Einfügung des Satzes: „Die gewählten Vertreter des Jugendbeirates der Stadt Zeitz erhalten auf Antrag bei jugendspezifischen Sachverhalten Rederecht in öffentlichen Sitzungen im Stadtrat und in den Ausschüssen.“
Im § 7 „Haupt- und Wirtschaftsausschuss“
Änderung im Absatz 1:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 11 Stadträten….
Anstelle „ausschließlich“ wird „ausgenommen“ eingefügt.
Änderungen im Absatz 2:
Nummer 3 (Streichung der Ziffer 13) .
Nummer 5 wird gestrichen.
Absatz 3 wird gestrichen.
Im § 8 „Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss“
Änderung im Absatz 2:
In der Nummer 1 wird die Ziffer 13 gestrichen.
Im dritten Absatz wird das Wort „größer“ durch „mehr“ ersetzt.
In der Nummer 2 wird das Wort „symbolischen“ gestrichen und Einfügung „bis (1 €)“.
Im § 13 „Oberbürgermeister“
Änderung im Absatz 2:
Einfügung Nummer 5.
„Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA im Rahmen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den in § 13 Abs. 1 festgelegten Betrag nicht übersteigt, und es sich nicht um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung handelt.
Neu § 15 „Gleichstellungsbeauftragte“
(1)
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
(2)
Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Im § 22 „Öffentliche Bekanntmachungen“
Änderung im Absatz 5:
Eingefügt wird: „Der Text bekannt gemachter Satzungen soll auch im Internet unter www.zeitz.de zugänglich gemacht werden.
Anpassung gemäß KVG LSA „Zur Erledigung übertragenen Angelegenheiten der Ortschaftsräte“.
Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung mit den Änderungen:
Beschluss-Nr. VI/STR/10/0014/0207/14:
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage1-Hauptsatzung (9988 KB) |