Auszug - 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 09.12.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/75/0304/15 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Nicolai hat darauf hingewiesen, dass zu dieser Beschlussvorlage auch der Ortschaftsrat Pirkau gehört werden muss.
Dr. Kunze hat festgelegt, dass die Vorlage durch Herrn Höfer umgehend dem Ortschaftsrat Pirkau für die Ortschaftsratssitzung am 14.12.2015 zu übergeben ist und dass Herr Höfer an der Ortschaftsratssitzung teilnimmt.
Die Beschlussvorlage wurde zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |