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Auszug - Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/75/0316/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0316/15 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 


In der  längeren Diskussion werden Standpunkt und Meinungen dargelegt und der Oberbürgermeister beantwortet die Fragen der Stadträtinnen und Stadträte.

 

Während der Diskussion verändert sich die Anwesenheit wie folgt:

Herr Heller und Frau Rossner-Sauerbier verlassen die Sitzung, ab 18.50 Uhr befinden sich 31 stimmberechtigte Mitglieder im Friedenssaal.

 

Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende des Stadtrates über den vorliegenden Beschluss abstimmen, wobei auf die  Austauschvorlage mit den Änderungen verwiesen wird.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0316/2802/16:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 18.12.2015 wie folgt:

 

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.561.795 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.306.118 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

255.677 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

8.929.204 EUR

 

in den Ausgaben auf

8.929.204 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2016 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.154.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

530.500 EUR

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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