Auszug - Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zeitz, OT Theißen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.06.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0762/18 Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zeitz, OT Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Straßenbau und Verkehr | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch
- seit 1996 verlangt das Straßengesetz, dass ein Straßenverzeichnis bestehen muss
- Zeitz wurde bereits erfasst nun muss diese um die umliegenden Ortschaften
ergänzt werden
- Anlagen sind Vorlagen BLK hat diese bereits mehrfach angemahnt
- Nimmt gerne Hinweise aus den Ortschaften entgegen, da hier eine bessere
Ortskenntnis vorhanden ist
- Wenn eine Straße gewidmet ist, steht dieses über dem Eigentum Schutz der Straße
- Bei Eigentum im privaten Bereich hat jedoch dieser Anspruch auf Abkauf durch die
Stadt Zeitz
Herr Köstler: Woher kommt das Datum der Widmung in der Vorlage (31.07.1957)?
Herr Immisch: hierbei handelt es sich um eine Defaktowidmung, welche 2 Stichtage aus der historischen Nutzung zuweist
Herr Köstler: Müsste jedoch der Sandberg nicht mit dem Beschluss des B-Plan gewidmet worden sein?
Herr Immisch wird dieses selbstverständlich überprüfen nimmt es mit in die Verwaltung
Herr Köstler: Wochenendsiedlung (Blatt Nr. 30) bisher nur ein Teil des Weges genutzt Rest ist landwirtschaftlicher Weg
Herr Ham: Was ist mit den Wegen an den Bahngleisen?
Herr Immisch teilt mit, dass diese derzeit im Besitz der Bahn sind (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen = getrennt + Nebenanlagen
Herr Immisch teilt zudem mit, dass nach dem Stadtratsbeschluss die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen und hier auch ggf. noch Einspruch erhoben werden kann.
Abstimmung des Ortschaftsrates
Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Auslegung des Straßenverzeichnisses für die Stadt Zeitz, Ortsteil Theißen in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der folgende Änderungen zu.
Folgende Änderungen wurden Herr Immisch mitgeteilt und liegen dem Beschluss als Auflage an die Verwaltung zur Abänderung bei:
- Wochenendsiedlung (Nr. 033)0-3 = landwirtschaftlicher Weg
0-2 = Ortsdurchfahrt
1-3 = gelöscht /entfällt
- Datum der Widmung gemäß B-Plänen anzupassen (da ≠ 31.07.1957)
- Im Winkel (Nr. 010)1-2 = privat (Poller)
keine Widmung Rest ist öffentlich
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Stadt Zeitz, Ortsteil Theißen in der vorliegenden Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |