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Auszug - Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zeitz, OT Theißen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0762/18 Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zeitz, OT Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch

  •                     seit 1996 verlangt das Straßengesetz, dass ein Straßenverzeichnis bestehen muss
  •                     Zeitz wurde bereits erfasst nun muss diese um die umliegenden Ortschaften

          ergänzt werden

  •                     Anlagen sind Vorlagen BLK hat diese bereits mehrfach angemahnt
  •                     Nimmt gerne Hinweise aus den Ortschaften entgegen, da hier eine bessere  

         Ortskenntnis vorhanden ist

  •                     Wenn eine Straße gewidmet ist, steht dieses über dem Eigentum Schutz der Stre
  •                     Bei Eigentum im privaten Bereich hat jedoch dieser Anspruch auf Abkauf durch die

         Stadt Zeitz

 

Herr Köstler: Woher kommt das Datum der Widmung in der Vorlage (31.07.1957)?

    Herr Immisch: hierbei handelt es sich um eine Defaktowidmung, welche 2 Stichtage aus der historischen Nutzung zuweist

Herr Köstler: Müsste jedoch der Sandberg nicht mit dem Beschluss des B-Plan gewidmet worden sein?

    Herr Immisch wird dieses selbstverständlich überprüfen nimmt es mit in die Verwaltung

 

 

Herr Köstler: Wochenendsiedlung (Blatt Nr. 30) bisher nur ein Teil des Weges genutzt Rest ist landwirtschaftlicher Weg

 

Herr Ham: Was ist mit den Wegen an den Bahngleisen?

    HerrHerr Immisch teilt mit, dass diese derzeit im Besitz der Bahn sind (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen = getrennt + Nebenanlagen

 

 

Herr Immisch teilt zudem mit, dass nach dem Stadtratsbeschluss die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen und hier auch ggf. noch Einspruch erhoben werden kann.

 

Abstimmung des Ortschaftsrates

 

Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Auslegung des Straßenverzeichnisses für die Stadt Zeitz, Ortsteil Theißen in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der folgende Änderungen zu.

 

Folgende Änderungen wurden Herr Immisch mitgeteilt und liegen dem Beschluss als Auflage an die Verwaltung zur Abänderung bei:

  1.                  Wochenendsiedlung (Nr. 033)0-3 = landwirtschaftlicher Weg

                0-2 = Ortsdurchfahrt

                1-3 = gelöscht /entfällt

  1.                  Datum der Widmung gemäß B-Plänen anzupassen (da ≠ 31.07.1957)
  2.                  Im Winkel (Nr. 010)1-2 = privat (Poller)

                                                                                keine Widmung Rest ist öffentlich

 


Beschluss:

Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Stadt Zeitz, Ortsteil Theißen in der vorliegenden Fassung zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0