Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | VI/STR/65/0785/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit! | |||||||
VI/STR/65/0785/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0785/2510/18:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |