Auszug - Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | VI/STR/75/0822/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit! | |||||||
VI/STR/75/0822/18 Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Frau Beyer hat den Sitzungsbereich verlassen und nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung zu TOP 15 teil. Herr Weißbrodt nimmt wieder an der Sitzung teil. Es werden 25 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.
Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, beantragt, der Beschlusslage des Betriebsausschusses zu folgen und die unbefristete Stelle im Stellenplan zu streichen. In einer späteren Wortmeldung stimmt Herr Exler einer auf 30 Monate befristeten Stelle zu.
Die Bürgermeisterin Frau Weber begründet die Schaffung einer befristeten Stelle für 30 Monate und verweist auf das ausgereichte Schreiben der Kommunalaufsicht. Weiterhin erläutert sie in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu den Herstellungsbeiträgen II in der Stadt Weißenfels. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, müsse von erheblichen Aufwendungen (z.B. Erstellung einer Nachkalkulation, Satzungsänderung und ggf. Nacherhebungen) ausgegangen werden.
Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL/AfD stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, die Stelle im Stellenplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Sachbearbeiter 3) für 30 Monate zu befristen. Der Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzter wird beauftragt, den Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser anzuweisen, künftige Änderungen im Stellenplan des Eigenbetriebes erst nach Zustimmung des Betriebsausschusses vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 25Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Antrag angenommen.
Beschluss einschließlich der Änderungen:
Beschluss-Nr.: VI/STR/75/0822/2510/18:
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 14.09.2018 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.481.004 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.236.174 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 244.830 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 6.332.162 EUR |
| in den Ausgaben auf | 6.332.162 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 2.610.591 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 954.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 3.784.300 EUR |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Fr. Beyer) |
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