Auszug - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung)
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/10/0807/18 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Exler nimmt wieder an der Sitzung teil. Damit sind 26 Stadträte einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.
Beschluss:
Beschluss-Nummer: VI/STR/10/0807/0612/18
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |