Auszug - Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0840/18 Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kultur und Tourismus | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Exler verlässt um 17.35 Uhr die Sitzung. Damit sind 25 Stadträte einschließlich Oberbürgermeister anwesend.
Beschluss:
Beschluss-Nummer: VI/STR/40/0840/0612/18
Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz mit Wirkung zum 01.01.2019.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 25 |
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |