Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz -
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | VI/STR/32/0891/19 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 12.02.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/32/0891/19 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Jäger informiert über die 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz. Es erfolgt eine Anpassung der Entschädigungssummen für Brandsicherheitswachen.
Im Artikel 1 § 5 Abs.3 der Entschädigungssatzung wird ein weiterer Satz wie folgt angefügt:
„ Bei Brandsicherheitswachen, die über eine Einsatzzeit von 2 Stunden hinausgehen, wird ab der dritten Einsatzstunde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 3,00 € je angefangener weiterer Einsatzstunde gezahlt.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirken zum 01.01.2019 in Kraft.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |