Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0880/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlagen zu TOP 9 – 11, da es sich hier um gleich gelagerte Vorhaben handelt. Das trifft ebenso auf die Diskussion zu.
Herr Hedrich hat davon gehört, dass diese Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt künftig nicht mehr erhoben werden sollen. Deshalb wäre es aus seiner Sicht nicht ratsam, diese hier zu beschließen.
Herr Thieme erklärte, dass sich die Stadt hier an geltende Gesetze halten muss (KAG LSA § 6).
Herr Exler spricht sich auch gegen den Beschluss von Straßenausbaubeiträgen aus.
Beispielsweise hat die Stadt Weißenfels die Erhebung der Straßenausbaubeiträge ausgesetzt bis das Land Sachsen-Anhalt zu einer Regelung gekommen ist.
Herr Immisch wies darauf hin, dass die gesamten Straßenbaumaßnahmen im Haushalt der Stadt Zeitz verankert sind und nur mit den Einnahmen aus Fördermitteln und Ausbaubeiträgen finanziert werden können. Wenn auf diese Beiträge verzichtet wird, bricht die Finanzierung aller Baumaßnahmen völlig zusammen, da die Stadt nicht in der Lage ist, einen größeren Eigenanteil zu tragen und auch der Fördermittelgeber seinen Anteil nicht erhöht, da der sog. „rentierliche“ Anteil vor der Fördermittelberechnung abgesetzt wird.
Herr Thieme hält eine Aussetzung für völlig abwegig. Es wird keine rückwirkende Regelung geben.
Herr Rothe schließt sich den Ausführungen von Herrn Thieme an, es wird bei Neuregelungen etc. immer einen Stichtag geben.
Nach eingehender Diskussion erfolgte die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau folgender Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung sind die Maßnahmen beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden Silberberg, Frauenleite und Burgstraße als Anliegerstraßen klassifiziert und Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße als Haupterschließungsstraßen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |