Auszug - Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 11.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0918/19 Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Einleitend erläutert Frau Langenberg zur Beschlussvorlage.
In der anschließenden Diskussion wird durch die Ausschussmitglieder nach dem aktuellen Stand der Sanierung Grundschule Zeitz-Ost gefragt.
Dazu erfolgen Informationen durch den Oberbürgermeister und Herrn Immisch:
Der Bescheid des LvwA liegt noch immer nicht vor; die Prüfung durch das BLSA ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch müssen das Leistungsverzeichnis Abbruch und die Bestellung der Container, die als Ausweich für die Beschulung der Kinder erforderlich sind, in Auftrag gegeben werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der positive Bescheid noch in diesem Monat kommt.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Prioritätenliste korrigiert. Dann wird die Grundschule Zeitz-Ost an die erste Stelle rücken, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die notwendigsten Investitionen durchführen zu können.
Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport wird Frau Reinhardt einen Brief an den Präsidenten des LVwA, Herrn Pleye verfassen.
Aus heutiger Sicht ist die Beschlussvorlage in Ordnung.
Sollten der Verwaltung neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Stadtrat zeitnah unterrichtet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Einsatz der Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:
- Grundschule Stadtmitte
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
Standort: Pestalozzistraße 5
Projektkosten: 4.005.000,00 €
- Grundschule Bergsiedlung
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
Standort: Platanenweg 32
Projektkosten: 3.359.250,00 €
- Grundschule Nonnewitz
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
Standort: Hauptstraße 16
Projektkosten: 3.163.500,00 €
- Grundschule Schnaudertal
Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
Standort: Kayna, Kirchplatz 2
Projektkosten: 2.628.000,00 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |